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   OVG Berlin, 23.09.2003 - 3 B 11.96, 3 B 12.96   

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OVG Berlin, 23.09.2003 - 3 B 11.96, 3 B 12.96 (https://dejure.org/2003,20146)
OVG Berlin, Entscheidung vom 23.09.2003 - 3 B 11.96, 3 B 12.96 (https://dejure.org/2003,20146)
OVG Berlin, Entscheidung vom 23. September 2003 - 3 B 11.96, 3 B 12.96 (https://dejure.org/2003,20146)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

  • 123recht.net (Pressemeldung, 23.9.2003)

    SED-Altvermögen der Firma Novum steht Deutschland zu

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • AG Berlin-Tiergarten, 24.07.1997 - 353 Gs 2761/97

    SED-GELDER - Die Akte bereinigt

    Auszug aus OVG Berlin, 23.09.2003 - 3 B 11.96
    Während des Berufungsverfahrens wurden in dem Ermittlungsverfahren gegen Frau St. wegen Untreue zum Nachteil der Klägerin aufgrund des Beschlusses des Amtsgerichts Tiergarten vom 24. Juli 1997 - 353 Gs 2761/97 - am 4. August 1997 die Kanzleiräume eines Berliner Notars durchsucht und dabei u.a. mehrere Vermerke der Rechtsanwälte J., Schr.

    (1) Die in dem Ermittlungsverfahren gegen Frau St. durch Beschlüsse des Amtsgerichts Tiergarten vom 24. Juli 1997 - 353 Gs 2761/97 - und 5. August 1997 - 353 Gs 2900/97 - sowie in dem Vermögensfeststellungsverfahren gegen die PDS durch Beschluss des Amtsgerichts Tiergarten vom 8. August 1997 - 352 Gs 2883/97 - beschlagnahmten Vermerke sind im vorliegenden Verfahren verwertbar.

  • BGH, 04.12.1990 - XI ZR 310/89

    Berücksichtigung des persönlichen Eindrucks bei der Beweiswürdigung; Belauschen

    Auszug aus OVG Berlin, 23.09.2003 - 3 B 11.96
    Nach der herrschenden zivilprozessrechtlichen Auffassung greifen aus der Verfassung abzuleitende Beweisverwertungsverbote ein, wenn durch die Beweiserhebung in ein verfassungsrechtlich geschütztes Individualrecht eingegriffen wurde und die Verwertung nicht ausnahmsweise durch eine Güterabwägung gerechtfertigt wird (Zöller, a.a.O., § 286 Rnr. 15a; BGH, NJW 1982, 277278; NJW 1991, 1180; OLG Köln, NJW-RR 1993, 10731074; KG, NJW 1994, 462).
  • BVerwG, 18.09.1997 - 2 C 33.96

    Beamtenrecht - Erneute Berufung in das Beamtenverhältnis, Dienstunfähigkeit bei

    Auszug aus OVG Berlin, 23.09.2003 - 3 B 11.96
    Denn der in § 444 ZPO enthaltene allgemeine Rechtsgedanke räumt ihm die Befugnis ein, das beweisvereitelnde Verhalten einer Partei als einen für die Wahrheit des Vorbringens des Gegners zeugenden Umstand zu berücksichtigen und daraus den Schluss zu ziehen, dass der Beweis geführt sei (BVerwG, a.a.O., S. 271; BayVBl. 1984, 87; BayVBl. 1988, 505506; InfAuslR 1990, 99102; DVBl. 1998, 197 ; ebenso OVG Koblenz, PersR 1996, 122 ff; Nierhaus, Beweismaß und Beweislast: Untersuchungsgrundsatz und Beteiligtenmitwirkung im Verwaltungsprozess, 1989, S. 352).
  • BVerwG, 26.08.1983 - 8 C 76.80

    Wehrpflichtsache - Verweigerung einer ärztlichen Untersuchung - Klageabweisung -

    Auszug aus OVG Berlin, 23.09.2003 - 3 B 11.96
    Denn der in § 444 ZPO enthaltene allgemeine Rechtsgedanke räumt ihm die Befugnis ein, das beweisvereitelnde Verhalten einer Partei als einen für die Wahrheit des Vorbringens des Gegners zeugenden Umstand zu berücksichtigen und daraus den Schluss zu ziehen, dass der Beweis geführt sei (BVerwG, a.a.O., S. 271; BayVBl. 1984, 87; BayVBl. 1988, 505506; InfAuslR 1990, 99102; DVBl. 1998, 197 ; ebenso OVG Koblenz, PersR 1996, 122 ff; Nierhaus, Beweismaß und Beweislast: Untersuchungsgrundsatz und Beteiligtenmitwirkung im Verwaltungsprozess, 1989, S. 352).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.02.1992 - 5 S 2520/91

    Bestandskräftiger Leistungsbescheid: Abwehr der Vollstreckung - Durchbrechung der

    Auszug aus OVG Berlin, 23.09.2003 - 3 B 11.96
    Die Vernehmung eines Beteiligten ( § 96 Abs. 1 Satz 2 VwGO ) ist auch im Verwaltungsstreitverfahren - wie sich aus § 98 VwGO i.V.m. dem dort in Bezug genommenen § 450 Abs. 2 ZPO ergibt - ein subsidiäres Beweismittel zur Aufklärung des Sachverhalts, das grundsätzlich erst dann in Betracht kommt, wenn die Beweisaufnahme nach Ausschöpfung aller anderen Beweismittel Zweifel offen lässt (BVerwG, Buchholz 418.00, Ärzte Nr. 95; DÖV 1980, 650 [BVerwG 05.03.1980 - BVerwG 3 B 2.79] ; DÖV 1963, 517; BGH, LM § 445 ZPO Nr. 3; VGH Mannheim, NVwZ 1993, 72; OVG Münster, DÖV 1981, 384; Redeker/von Oertzen, VwGO, 13. Aufl. 2000, § 98 Rnr. 16; Zöller, a.a.O., vor § 445 Rnr. 5, § 445 Rnr. 3).
  • BVerfG, 22.10.1993 - 1 BvR 1124/93

    Neuregelung des Rechts der Notare - Streichung der wartezeitabhängigen Bestellung

    Auszug aus OVG Berlin, 23.09.2003 - 3 B 11.96
    Als weiteres überwiegendes Gemeinwohlinteresse ist die Funktionsfähigkeit der Rechtspflege zu berücksichtigen (vgl. BVerfG, NJW 1994, 1718 [BVerfG 22.10.1993 - 1 BvR 1124/93] ; DVBl. 1991, 1139; BVerfGE 93, 213236).
  • BVerwG, 26.04.1960 - II C 68.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus OVG Berlin, 23.09.2003 - 3 B 11.96
    Das Gericht kann aber im Rahmen der freien Beweiswürdigung den Umstand berücksichtigen, dass eine Partei schuldhaft die Aufklärung des Sachverhalts erschwert hat, ohne dass dies eine Umkehrung der materiellen Beweislast bewirkt (BVerwGE 10, 270, [BVerwG 26.04.1960 - BVerwG II C 68.58] ).
  • BVerwG, 05.03.1980 - 3 B 2.79

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

    Auszug aus OVG Berlin, 23.09.2003 - 3 B 11.96
    Die Vernehmung eines Beteiligten ( § 96 Abs. 1 Satz 2 VwGO ) ist auch im Verwaltungsstreitverfahren - wie sich aus § 98 VwGO i.V.m. dem dort in Bezug genommenen § 450 Abs. 2 ZPO ergibt - ein subsidiäres Beweismittel zur Aufklärung des Sachverhalts, das grundsätzlich erst dann in Betracht kommt, wenn die Beweisaufnahme nach Ausschöpfung aller anderen Beweismittel Zweifel offen lässt (BVerwG, Buchholz 418.00, Ärzte Nr. 95; DÖV 1980, 650 [BVerwG 05.03.1980 - BVerwG 3 B 2.79] ; DÖV 1963, 517; BGH, LM § 445 ZPO Nr. 3; VGH Mannheim, NVwZ 1993, 72; OVG Münster, DÖV 1981, 384; Redeker/von Oertzen, VwGO, 13. Aufl. 2000, § 98 Rnr. 16; Zöller, a.a.O., vor § 445 Rnr. 5, § 445 Rnr. 3).
  • KG, 07.10.1993 - 16 U 4836/93

    Arrestbefehl auf Grund von Honoraransprüchen und Gebührenansprüchen; Vorrang der

    Auszug aus OVG Berlin, 23.09.2003 - 3 B 11.96
    Nach der herrschenden zivilprozessrechtlichen Auffassung greifen aus der Verfassung abzuleitende Beweisverwertungsverbote ein, wenn durch die Beweiserhebung in ein verfassungsrechtlich geschütztes Individualrecht eingegriffen wurde und die Verwertung nicht ausnahmsweise durch eine Güterabwägung gerechtfertigt wird (Zöller, a.a.O., § 286 Rnr. 15a; BGH, NJW 1982, 277278; NJW 1991, 1180; OLG Köln, NJW-RR 1993, 10731074; KG, NJW 1994, 462).
  • OVG Berlin, 13.03.1992 - 2 B 34.91

    Zustimmungsvorbehalt; Partei; Verbundene juristische Person; DDR;

    Auszug aus OVG Berlin, 23.09.2003 - 3 B 11.96
    Soweit in Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Berlin (Urteil vom 13. März 1992, DVBl. 1992, 1301; Beschluss vom 26. Mai 1992, DVBl. 1992, 1305; Beschluss vom 27. Mai 1992 - OVG 2 S 30.91 -) für die Einordnung einer juristischen Person als "verbundenes Unternehmen" im Sinne der §§ 20 a, b PartG-DDR in erster Linie die wirtschaftlichen Beziehungen als maßgebend angesehen worden sind und in dem zitierten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (a.a.O.) ausgeführt wird, dass es bei der Auslegung des Begriffs der verbundenen juristischen Person nicht auf formale Kriterien wie der rechtlichen Verbundenheit oder rechtlichen Selbständigkeit ankommt, sondern vielmehr mit Blick auf die Vermögenswerte eine wirtschaftliche Betrachtungsweise angezeigt sei, diente diese Argumentation jeweils einer erweiternden Auslegung des § 20 b PartG-DDR.
  • OVG Berlin, 26.05.1992 - 2 S 17.91

    Auskunftspflicht ; Rechenschaftspflicht; Verbundene juristische Person; Partei;

  • OVG Berlin, 23.09.2003 - 3 B 12.96

    Novum

    Dabei ist weiter zu berücksichtigen, dass Frau St. als Klägerin in dem Parallelverfahren OVG 3 B 11.96 ein Interesse am Ausgang des Rechtsstreits hat.

    Denn im Rahmen des vorliegenden Verfahrens wäre nur eine Befragung zu Vorgängen in Betracht gekommen, die zugleich Gegenstand des Verfahrens OVG 3 B 11.96 sind, in dem Frau St. Klägerin ist.

    Dem steht nicht entgegen, dass es sich bei dem von Frau St. geführten Verfahren OVG 3 B 11.96, in dem sie von vornherein nur als Partei vernommen werden könnte, und dem Verfahren der Klägerin nicht um gemäß § 93 Satz 1 VwGO verbundene, sondern um rechtlich selbständige Verfahren handelt.

  • BVerfG, 29.09.2006 - 1 BvR 247/05

    Keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei allenfalls mehrdeutigem

    In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde der Frau S ..., - Bevollmächtigte: Rechtsanwälte Ignor, Bärlein, Partner GbR, Budapester Straße 40, 10787 Berlin - gegen a) den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Oktober 2004 - BVerwG 6 B 7.04 -, b) das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin vom 23. September 2003 - OVG 3 B 11.96 -, c) den Bescheid der Treuhandanstalt Berlin vom 14. Januar 1992 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids der Treuhandanstalt vom 28. August 1992 - SV 4/W V/137-2/92/To/Co - hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch die Richterin Haas und die Richter Bryde, Eichberger gemäß § 93 b in Verbindung mit § 93 a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 29. September 2006 einstimmig beschlossen:.
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